Basistarif private Krankenkasse
Seit dem 01. Januar 2009 bieten die privaten Krankenkassen einen so genannten Basistarif an, der die medizinische Grundversorgung der Versicherten ermöglichen soll. Dieser Tarif ist damit mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die Rahmenbedingungen für den Basistarif wurden seitens der Bundesregierung festgelegt, die es hiermit bisher nicht versicherten Menschen ermöglichen wollte, in die private Krankenversicherung zurückzukehren.
Der Vorteil des Basistarifs der privaten Krankenkassen PKV ist, dass keine Gesundheitsprüfungen vorgenommen werden. Hierdurch müssen die privaten Krankenkassen auch Menschen mit Vorerkrankungen aufnehmen, kein Antragsteller darf aufgrund dieser Vorerkrankungen mehr abgelehnt werden. Die Leistungen des Basistarifs sind gesetzlich vorgeschrieben, große Spielräume gibt es für die privaten Krankenkassen daher nicht. Zu den Leistungen gehören unter anderem die Kostenübernahmen beim Arzt, beim Zahnarzt und im Krankenhaus sowie die Übernahme von Medikamenten und Heilmitteln, die für die Gesundung notwendig sind. Diese Kosten werden bereits ab Versicherungsbeginn übernommen, denn Wartezeiten gibt es nicht.
Die Kosten des Basistarifs orientieren sich an den Höchstsätzen der gesetzlichen Krankenversicherung, die durch die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt werden. Der Beitrag zum Basistarif darf diesen Höchstsatz nicht überschreiten. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse bietet der Basistarif der PKV jedoch keine kostenfreie Familienversicherung. Nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder müssen daher separat versichert werden.
Den Basistarif können alle Menschen nutzen, die bisher ohne Versicherungsschutz waren und wieder in die private Krankenversicherung eintreten wollen. Auch freiwillig gesetzlich Versicherte können bei einem Krankenkassenwechsel in die private Krankenversicherung den Basistarif wählen, allerdings nur in einem Zeitraum von sechs Monaten nach der Befreiung aus der gesetzlichen Versicherung. Letztlich ist es auch Personen ab dem 55. Lebensjahr sowie Menschen mit finanziellen Problemen unter Umständen möglich, in den Basistarif ihrer eigenen PKV zu wechseln.