Gesundheitsreform 2010 Krankenkasse
Das Gesundheitssystem in Deutschland ist eines der modernsten der Welt. Alle Bürger haben hierzulande die Möglichkeit, umfangreiche medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen und neueste Medikamente zu nutzen, um fast alle Krankheiten behandeln zu können. Diese umfangreichen Leistungen sind allerdings mit hohen Kosten verbunden. Für das Jahr 2011 erwarten Experten trotz der Einführung des Gesundheitsfonds ein Defizit von rund elf Milliarden Euro. Um dieses Defizit auszugleichen und um die Gesundheitsvorsorge in Deutschland auf sichere Füße zu stellen, wurde die Gesundheitsreform der Krankenversicherung beschlossen. Sie soll helfen, die Ausgaben zu stabilisieren, die Finanzierungsgrundlagen zu stärken und den Sozialausgleich gerecht zu gestalten.
Zusatzbeitrag gesetzliche Krankenkasse
Im Zuge der Gesundheitsreform haben die gesetzlichen Krankenkassen das Recht, einen Zusatzbeitrag zu erheben, sofern sie mit den Leistungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen sollten. Dieser Zusatzbeitrag kann von jeder Krankenkasse individuell festgelegt werden und ist dabei unabhängig vom Einkommen, vom Gesundheitszustand sowie vom Alter. Berechnet die eigene Krankenkasse einen solchen Zusatzbeitrag, wird sie ihre Versicherten hierüber informieren und den Betrag dann einfordern. Dieser ist dann entweder per Überweisung oder aber per Dauerauftrag direkt an die Krankenkasse zu entrichten. Viele Krankenkassen gewähren dabei einen Beitragsnachlass, etwa wenn der Versicherte den Zusatzbeitrag als Einmalbeitrag bezahlt.
Geht die Nachricht über den Zusatzbeitrag beim Versicherten ein, besteht das Recht auf Sonderkündigung. Dieses Recht muss vier Wochen nach Eingang der Beitragsforderung an die Krankenkasse gesandt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate, während dessen kein Zusatzbeitrag geleistet werden muss. Im Anschluss daran kann dann zu einer gesetzlichen Krankenversicherung gewechselt werden, die (noch) keinen Zusatzbeitrag erhebt. Ab dem Jahr 2011 erwarten Experten jedoch, dass nahezu alle Krankenkassen Zusatzbeiträge einführen werde, sofern nicht bereits geschehen.
Zusätzlich wird der Beitragssatz als Einheitsbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen, der derzeit bei 14,9% liegt, auf dann 15,5% angehoben. Zudem wird der Beitragssatz für Arbeitgeber eingefroren, so dass künftige Beitragserhöhungen ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.
Im Zuge der Gesundheitsreform soll der Wechsel in die private Krankenversicherung aber wieder vereinfacht werden. So sinkt im Jahr 2011 nicht nur die Versicherungspflichtgrenze, auch soll die Wartezeit von derzeit drei Jahren auf dann nur noch ein Jahr verkürzt werden. Damit kann ein Angestellter mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die nach wie vor von der Bundesregierung festgesetzt wird, bereits im Jahr nach dem Erreichen dieses Einkommens die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen und einen Krankenkassenwechsel zu einer PKV vornehmen. Experten schätzen, dass so wieder deutlich mehr Menschen in die private Krankenkasse wechseln können und damit einen Krankenversicherungswechsel durchführen werden.
Auch die Zuzahlung für Medikamente wurde im Zuge der Gesundheitsreform verändert. Die Kosten sollen beispielsweise durch günstigere Generika oder aber durch größere Packungsgrößen reduziert werden, was sich auch positiv auf die Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten auswirken wird. Künftig orientieren sich die Zuzahlungen stärker an den Kosten des jeweiligen Medikaments. Für Versicherte lohnt es sich daher, in ihrer Apotheke nach günstigeren Medikamenten zu fragen und so auch selbst Kosten zu sparen. Der Gesundheitsminister möchte die Versicherten so stärker in die Eigenverantwortung nehmen, um schließlich weitere Kosten sparen zu können. Versicherte der PKV hingegen müssen ohnehin keine Zuzahlungen leisten.