Naturheilverfahren Krankenkasse - Kostenerstattung von Behandlung mit Naturheilmethoden

Bei einer Erkrankung behandelt der Allgemeinmediziner vor Ort in der Regel die konkreten Krankheitsursachen und somit die Symptome der Erkrankung. Hierzu werden je nach Krankheitsbild unterschiedliche Medikamente eingesetzt, die dann die Erreger, Bakterien oder Viren abtöten sollen. Im Unterschied hierzu betrachten die verschiedenen Naturheilverfahren den Menschen als Ganzes. Bei der Behandlung wird somit nicht nur die Erkrankung an sich, sondern auch die Ursache, die zu dieser Erkrankung geführt hat, behandelt. Dies schließt auch psychische Behandlungen mit ein, um zu einer dauerhaften Gesundung zu verhelfen.

Die Naturheilverfahren streben dabei einen Ausgleich zwischen Mensch und Natur an und heilen vielfach mit in der Natur befindlichen Medikamenten. So sollen die Selbstheilungskräfte des Organismus wieder gestärkt werden, so dass meist auf schulmedizinische Medikamente komplett verzichtet werden kann. Allerdings gibt es auch verschiedene Krankheiten, bei denen die Naturheilverfahren nicht mehr helfen können und nur noch die schulmedizinische Versorgung möglich ist. Bei diesen Erkrankungen sollte dann unbedingt ein Arzt aufgesucht werden, der dann mit den notwendigen Medikamenten behandeln kann.

Viele Patienten nutzen die unterschiedlichen Naturheilverfahren bzw Naturheilmethoden, da diese schonender für den Körper sind. Insbesondere für die Behandlung von Kindern verzichten Eltern immer häufiger auf die Behandlung durch einen Arzt, sondern sie nutzen die Behandlung beim Heilpraktiker, der den Krankheitsursachen auf den Grund geht. Neben der Behandlung beim Heilpraktiker gehören auch die Chiropraktik, Osteopathie, Homöopathie und die Akupunktur sowie die indische Ayurveda-Behandlung zu den Naturheilverfahren. Jedes dieser Verfahren bietet andere Vor- und Nachteile, wobei jede diese Behandlung individuell auf den Patienten eingeht und dabei eine ideale Behandlung verspricht.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben bisher lediglich die Akupunktur in ihr Leistungsspektrum aufgenommen. Hiermit konnten verschiedene Erkrankungen wie beispielsweise Migräne erfolgreich behandelt werden. Zudem bieten einige gesetzliche Krankenversicherungen mittlerweile Wahltarife, mit denen sogar verschiedene homöopathische Behandlungen möglich werden.

Alle weiteren Verfahren zur Naturheilkunde jedoch werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Die Kosten für eine individuelle Behandlung müssen daher von den Patienten selbst übernommen werden. Je nach Erkrankung sind dabei mitunter hohe Kosten einzuplanen. Versicherte in der privaten Krankenversicherung jedoch können zahlreiche Naturheilverfahren nutzen und dabei die Kosten von ihrer privaten Krankenkasse PKV erstatten lassen. Zu den Naturheilverfahren, die hierbei übernommen werden, gehört die Aromatherapie, Ayurveda, heilmagnetische Behandlungen und viele, viele mehr.

Ein Krankenversicherungsvergleich zeigt, welche private Krankenkasse die meisten Kosten für Naturheilverfahren übernimmt, denn die Kostenübernahme kann mitunter auch begrenzt werden. Dies ist bei einem Krankenkassenwechsel innerhalb der PKV oder bei einem Wechsel von der GKV zur privaten Krankenversicherung zu beachten. Im Rahmen des Krankenkassenvergleichs sollte dann explizit nach Versicherungstarifen gesucht werden, die Naturheilverfahren sowie Behandlungen beim Heilpraktiker vollständig bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker übernehmen. Einschränkungen, wonach jährlich nur bis zu 1.000 - 1.500 Euro Behandlungskosten übernommen werden, sollte der Vertrag nicht enthalten.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse, die die Vorteile der Naturheilverfahren ebenfalls nutzen wollen, können spezielle Zusatztarife der privaten Krankenkassen nutzen. Hierzu ist ein Krankenversicherungswechsel notwendig, denn die Zusatzversicherung kann zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung abgeschlossen werden. Auch in diesem Fall sollte ein Krankenkassenrechner genutzt werden, um die besten Tarife zu finden, die die Kosten für Naturheilverfahren und Heilpraktiker möglichst zu 100% übernehmen.