Private Krankenkasse für Selbstständige im Vergleich
Selbstständige sind ebenso wie Freiberufler frei, sich auszusuchen ob sie sich in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in einer privaten Krankenversicherung versichern möchten. Während die Leistungen der gesetzlichen GKV weitestgehend Kassenübergreifend gleich sind und der beitrag einheitlich einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens beträgt, sind die Versicherungsleistungen der privaten Krankenkassen umfangreicher und frei wählbar. Ein Privat Krankenkassenvergleich für Selbständige zeigt, mit welchen Leistungen zu welchem Preis zu rechnen ist. Anhand des Private Krankenkasse Rechner lassen sich bequem definierte Tarife der PKV für Selbstständige online berechnen.
Selbstständige sind häufig nicht von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse betroffen und können daher die private Krankenversicherung für sich nutzen. Für Selbstständige stehen dabei unterschiedliche Tarifvarianten zur Verfügung, die von der Basisversorgung bis hin zum Premium-Vertrag reichen. Vor der Wahl einer Krankenkasse oder bei einem Krankenversicherungswechsel ist es ratsam, einen Krankenkassenvergleich der PKV durchzuführen. So können Vertrags- und Beitragsunterschiede erkannt werden, um so nicht nur einen leistungsstarken Versicherungstarif sondern auch eine günstige private Krankenversicherung zu finden und abzuschließen. Dabei muss beachtet werden, dass die PKV keine kostenfreie Familienversicherung besitzt und so nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder kostenpflichtig versichert werden müssten.
Bei der Wahl der Tarife kann ein privat Krankenkassenrechner genutzt werden. Diese Beitragsrechner stehen online für die private Krankenversicherung zur Verfügung und können individuell genutzt werden. Nach der Eingabe des Alters und des Geschlechts ist es Versicherten möglich, ihre jeweiligen Absicherungswünsche anzugeben und so den für sich passenden Tarif zu finden. Schließlich ist es für Selbstständige wichtig, eine leistungsstarke PKV abzuschließen, die alle Maßnahmen zur Gesundung übernimmt. Die Kosten berechnen sich dann nach dem Versicherungsumfang sowie nach dem Alter und eventuellen Vorerkrankungen. Diese müssten im Versicherungsvertrag explizit genannt werden, da die Versicherung hiernach ihr individuelles Risiko ermittelt.
Da Selbstständige, anders als Arbeitnehmer, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten, sollte auch über eine Krankentagegeldversicherung nachgedacht werden. Diese Versicherung übernimmt einen fest vereinbarten Tagessatz, wenn der Selbstständige durch eine Krankheit nicht mehr erwerbstätig sein kann. Um Kosten zu sparen, kann die Krankentagegeldversicherung auf Wunsch erst ab dem 7., dem 14. oder dem 21. Tag der Erkrankung in Kraft treten. Je später die Leistung einsetzt, desto geringer sind die Kosten, die ebenfalls über den Krankenversicherungsrechner ermittelt werden können.