Versicherungspflichtgrenze Jahresarbeitsentgeltgrenze private Krankenkasse
Die als Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze festgelegte Einkommensgrenze gibt an, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Alle Arbeitnehmer, die diese Einkommensgrenze nicht überschreiten, können sich nicht von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen und somit auch nicht in die private Krankenkasse wechseln.
Erst dann, wenn das Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist ein Wechsel in die PKV möglich. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich auf der Basis der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland festgelegt. Zu unterscheiden ist dabei die allgemeine Grenze sowie die besondere Grenze. Letztere gilt lediglich für Versicherte, die bereits vor dem Jahr 2002 in der privaten Krankenversicherung versichert waren, denn im Januar 2003 ist die Versicherungspflichtgrenze stark angehoben worden. Lag sie im Jahr 2002 noch bei 40.500 Euro, wurde sie für das Jahr 2003 auf 45.900 Euro festgelegt. Im Jahr 2008 mussten Versicherte bereits 48.150 Euro brutto pro Jahr verdienen, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, im Jahr 2010 wurde sie sogar auf 49.950 Euro festgesetzt.
Nach jährlichen Steigerungen in den vergangenen Jahren wird die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2011 wohl erstmals sinken, die wird aktuell mit 49.500 Euro angegeben. Somit ist es wieder einem deutlich größeren Personenkreis möglich, eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu beantragen und einen Krankenkassenwechsel in die PKV vorzunehmen. Zu beachten ist jedoch, dass es nicht ausreichend ist, wenn das Einkommen nur in einem Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Der Wechsel in die private Krankenkasse ist erst dann möglich, wenn diese Einkommensgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird. Nur dann ist ein Krankenkassenwechsel möglich.